Die Testpflicht bei Einreisen nach Deutschland ist beschlossen und am Sonntag in Kraft getreten. Sie soll eine erneute schnelle Corona-Ausbreitung bremsen. Am Freitag hat das Kabinett die Verordnung beschlossen.
Wer muss sich testen lassen?
Alle Personen ab 12 Jahren sind verpflichtet, bei Einreise über einen Nachweis zu verfügen. Dies kann ein Impf-, Test- oder Genesenennachweis sein. Ausnahme: Bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet müssen auch Geimpfte und Genesene einen Test nachweisen. Das ist unabhängig davon, welches Verkehrsmittel sie benutzen.
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Neue Einreiseverordnung: Nachweise in allen Transportmitteln Pflicht
Das Neue an der Regelung ist, dass die Nachweispflicht nun für alle Transportmittel gilt – also auch für Urlauber, die mit dem Auto, Bus oder der Bahn zurück nach Deutschland reisen. Für Flugpassagiere galt die Pflicht bereits vorher und bleibt auch weiter bestehen.
Seehofer kündigt konsequente Kontrollen an
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat zum Start der Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer konsequente Kontrollen angekündigt. Er sagte der Bild am Sonntag, bei Verstößen gegen die Nachweispflicht werde es empfindliche Bußgelder geben. An den Binnengrenzen wird es Stichproben geben – an Flug- und Seehäfen soll allerdings jeder Reisende kontrolliert werden.
Wie werden die Auflagen überprüft?
Generell sollen die Nachweise bei der Einreise mitzuführen und bei „stichprobenhaften“ Überprüfungen durch die Behörden vorzulegen sein. Kontrollen aller Einreisenden direkt an den Grenzen sind nicht vorgesehen. Reist man mit einem Beförderungsunternehmen wie einer Fluggesellschaft, sollen die Nachweise vor dem Start auf Anforderung vorgelegt werden müssen – so ist es für Flugpassagiere schon bisher. Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr soll dies auch während der Fahrt möglich sein.

Was ist bei der Einreise zu beachten?
Einreisende aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet müssen ihre persönlichen Daten sowie Aufenthaltsort für die Dauer der notwendigen Einreisequarantäne auf dem Einreiseportal der Bundesregierung im Internet angeben. Dort können sie auch Test-, Genesenen- und Impfnachweise hochladen, sobald sie vorliegen.
Was ist sonst noch neu?
Künftig gibt es nur noch zwei statt drei Kategorien für weltweite Gebiete mit höheren Infektionsrisiken: Hochrisikogebiete und Gebiete, in denen neue, besorgniserregende Virusvarianten kursieren.
Wie werden Regionen künftig eingestuft?
Das Gesundheits- und das Innenministerium sowie das Auswärtige Amt legen gemeinsam fest, ob eine Region als Hochrisikogebiet eingestuft wird. Die Kriterien, zum Beispiel in Bezug auf Inzidenz, Todes-, Hospitalisierungs- und Testrate, sind nicht genau definiert.
Ein Virusvariantengebiet wird von den drei Ministerien ausgewiesen, wenn dort eine bestimmte, in Deutschland noch nicht verbreitete Variante des Coronavirus auftritt. Es müssen relevante Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Impfstoffe oder eine vorherige Infektion keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz gegenüber dieser Variante aufweisen oder sie andere ähnlich schwerwiegende besorgniserregende Eigenschaften aufweist.
Die Einstufung wird frühestens mit Ablauf des ersten Tages nach Veröffentlichung durch das Robert-Koch-Institut wirksam, um Reisenden die Möglichkeit zu geben, sich entsprechend vorzubereiten.
Hier geht's zur aktuellen Liste des Robert-Koch-Instituts mit den Risikogebieten
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Vierte Welle soll verzögert werden
„Die nach aktuellen Prognosen zu erwartende nächste Welle an hohen Infektionszahlen soll möglichst weit nach hinten verzögert werden“, heißt es in dem Beschluss des Gesundheitsministeriums.
Hier findest du die Hospitalisierungsrate für dein Bundesland