Baden-Württemberg erhöht den Druck auf Ungeimpfte weiter. Nach der Ankündigung von 2G Regeln und PCR-Testpflicht – je nach Warnstufe – gibt es nun auch neue Regeln im Fall von Quarantäne: Wenn ungeimpfte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen nach einem Risikokontakt in Quarantäne müssen, gibt es keine Entschädigungszahlung mehr. Das heißt, sie bekommen kein Gehalt und kein Lohn in der Zeit, in der sie quarantänebedingt nicht arbeiten dürfen. Unsere Rechtsredaktion hat für euch die wichtigsten Fragen dazu geklärt.
Baden-Württemberg: Maskenpflicht entfällt bei 2G-Regelung
Was genau gilt in Baden-Württemberg?
Wer ungeimpft ist und corona-bedingt in Quarantäne geschickt wird, bekommt in der Regel keine Entschädigung mehr für den Verdienstausfall. Das gilt ab dem 15. September 2021.
Sind davon alle ungeimpften Personen betroffen oder gibt es Ausnahmen?
Es gibt Ausnahmen: Die Regelung gilt zum Beispiel nicht für diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Darf so etwas aus rechtlicher Sicht überhaupt sein?
Dass derjenige oder diejenige keine Entschädigung bekommt, wenn er oder sie sich nicht impfen lässt, ist eigentlich nichts Neues. Das Infektionsschutzgesetz sieht das schon lange vor. Neu ist lediglich, dass das Sozialministerium den 15. September als Stichtag festgelegt hat. Der Grund: Bis dahin könne jede noch nicht geimpfte erwachsene Person einen vollständigen Impfschutz gegen das SARS-CoV-2-Virus erhalten, heißt es vom Landessozialministerium.
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Gibt es solche Quarantäneregeln für Ungeimpfte auch in Rheinland-Pfalz?
Auch Rheinland-Pfalz plant ähnliche Regeln wie Baden-Württemberg: Dort soll die Quarantäne-Entschädigung für Ungeimpfte zum ersten Oktober abgeschafft werden.