Einzelhandel, Museen und Sport im Freien ab 8. März
In Rheinland-Pfalz darf der Einzelhandel ab Montag, den 8. März in weiten Teilen des Landes unter Auflagen wieder öffnen. In Geschäften bis 800 Quadratmeter werde dabei eine Beschränkung von zehn Quadratmetern pro Kunde gelten, kündigte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nach der Sitzung des Kabinetts in Mainz an. Für größere Geschäfte gelten 20 Quadratmeter pro Kunde. Neben dem Einzelhandel nannte Dreyer auch Museen, Galerien und Sport im Freien.
Für die Lockerungen verwies Dreyer auf die Sieben-Tage-Inzidenz als Grundlage. In Landkreisen mit einem Wert über 100 sollen die Lockerungen im Handel nicht eingeführt werden.
Das ist ab 8. März in Rheinland-Pfalz wieder erlaubt
- Private Treffen von bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten sind wieder möglich. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
- Einzelhandel darf öffnen.
- Sonnenstudios und Solarien dürfen öffnen.
- Innenbereiche von Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte dürfen öffnen.
- Innenbereiche von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen dürfen öffnen.
- Für den Amateur- und Freizeitsport kontaktfreies Training im Freien zu zweit und mit allen Personen des Hausstandes sowie zusätzlich mit Personen eines weiteren Hausstands, höchstens jedoch mit insgesamt fünf Personen, erlaubt. Darüber hinaus ist Training in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen und einem Trainer oder einer Trainerin unter Einhaltung des Abstandsgebots im Freien zulässig.
- Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht ist – mit Ausnahme von Gesangsunterricht oder Unterricht für Blasinstrumente – in Präsenzform erlaubt.
- Büchereien und Archive dürfen öffnen.
- Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen sind für den Publikumsverkehr geöffnet.
Einen nächsten Schritt könnte es dann bei stabil niedrigen Infektionszahlen am 22. März geben: Dann könnten Restaurants im Freien öffnen, auch Theater und Kinos.
Kitas öffnen am 15. März wieder – für Vorschulkinder noch früher
Ab 8. März sind alle Vorschulkinder zum Kita-Besuch eingeladen. „Der Übergang zwischen Kita und Grundschule ist für Kinder ein großer Schritt“, sagte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD). „Um diesen Übergang mit und für unsere Vorschulkinder gut vorzubereiten, können sie schon eine Woche früher wieder in ihre Kitas zurückkehren.“ So könnten die Kinder noch möglichst viel Zeit vor der Schule in den vertrauten Einrichtungen verbringen.
Am Montag, den 15. März, dürfen dann auch Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz in den Regelbetrieb gehen – Voraussetzung ist allerdings, dass die Infektionszahlen nicht wieder steigen. Kitas in Rheinland-Pfalz durften drei Monate lang nur eingeschränkte Betreuung anbieten. Bis dahin bleibe es beim Appell, Kinder nur bei dringendem Betreuungsbedarf in die Kita zu schicken.
Stellen für kostenlose Schnelltests ab 8. März startklar
Ab 8. März können die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz einmal pro Woche kostenlos einen Corona-Schnelltest machen. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung sieht sich dafür gut aufgestellt. Mehr als 300 der gemeldeten 450 Teststellen seien am Montag, den 8. März, startklar – darunter unter anderem 88 Apotheken und Arztpraxen und ein Großteil der kommunalen Teststellen. Die Tests sollen mithilfe von geschultem Personal vor Ort gemacht werden.
Nächste Bund-Länder-Beratungen am 22. März
Ein letzter Schritt sei dann erst wieder frühestens ab 5. April möglich. Vorher wollen Bund und Länder aber noch einmal beraten – der Termin ist der 22. März. „Es war sehr spät und sehr lang“, sagte Dreyer zu den Beratungen vom Mittwoch. Sie sei glücklich über ein klares Stufenkonzept, „das auch Perspektiven aufzeigt für Familien, den Einzelhandel und die Gastronomie“.
Lockerungen gelten, bis Inzidenz wieder über 100 steigt
Beim Lockern der Corona-Beschränkungen habe Bildung oberste Priorität. Wenn die Räume es zuließen, könnten auch ganze Klassen unterrichtet werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werde. Es gelte die Präsenzpflicht, Schüler müssen also in die Schulen kommen.
Ausnahmen vom Wechselunterricht solle es geben, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz regional über 100 steige. Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte, der Wechselunterricht an den Grundschulen sei gut angelaufen. Wegen Corona-Neuinfektionen in mehreren Schulen sei dort der Fernunterricht fortgesetzt worden.